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Informationstechnik. Recht. Strafverfolgung
 

 
Editorial

18.3.2018 Seit 2012 haben sich einige Änderungen im Gesetz und in der Rechtsprechung ergeben, auf die ich auch an dieser Stelle eingehen will.  mehr

Cybercrime und IuK-Strafrecht

Buch klein30.3.2018 Im September 2015 erschien mein Buch Cybercrime und IuK-Strafrecht im
BECK-Verlag. Im März 2018 hat der Verlag beschlossen, dass eine zweite Auflage erscheinen soll. Diese wird aus einer vollständig überarbeiteten und erweiterten Fassung bestehen. Die wichtigsten Neuerungen sind:  mehr
 
 
 

Aufsätze in der KriPoZ

30.3.2018 Die online verfügbare Krimanalpolitische Zeitung - KriPoZ KriPoZ - ist schon für sich betrachtet ein spannendes Projekt. Dort wurden von mir veröffentlicht:
KriPoZ Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ in der Strafprozessordnung – Neuordnung der tiefen technischen Eingriffsmaßnahmen in der StPO seit dem 24.8.2017, KriPoZ 2/2018, S. 60.
KriPoZ Gemengelage und die legendierte Kontrolle – Zugleich eine Besprechung von BGH, Urt. v. 26.4.2017 – 2 StR 247/16, KriPoZ 5/2017, S. 316.
Buchbesprechung: KriPoZ Dominik Brodowski: Verdeckte technische Überwachungsmaßnahmen im Polizei- und Strafverfahrensrecht, KriPoZ 3/2017, S. 213.

Vorratsdaten, Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung

18.3.2018 2015 hat der Gesetzgeber den Zugriff auf Verkehrsdaten und die Vorratsdatenspeicherung neu gefasst. Nach Ablauf einer Übergangsfrist für die technische Umrüstung sollten im Sommer 2017 die neuen Regelungen im TKG und in den §§ 100g,  101a StPO in Kraft treten. Infolge europarechtlicher Bedenken, die das OVG Münster ausgeführt hat ( mehr), kam es bisher nicht zur Einführung einer neuen Vorratsdatenspeicherung. Davon ist auch keine Rede mehr, denn der Gesetzgeber spricht verschämt von Speicherdaten.  mehr

Binnen weniger Monate hat der Bundestag im Frühjahr 2017 einige sinnvolle Änderungen im Straf- und besonders im Strafverfahrensrecht beschlossen. Dazu gehören besonders der Wegfall des Richterprivilegs wegen der Anordnung von Blutproben im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten (Blutprobe § 81a Abs. 2 StPO) und die bußgeldbewehrte Erscheinenspflicht von Zeugen bei der Polizei, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Vernehmung angeordnet hat
(Zeuge § 163 Abs. 3, Abs. 4 StPO).

Erst im Rechtsausschuss des Bundestages wurde eine Formulierungshilfe der Bundesregierung vom 15.5.2017 behandelt, die im August 2017 ebenfalls in Kraft trat. Seither enthält die Strafprozessordnung Vorschriften über die Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchung ( § 100a,
§ 100b StPO), womit ernsthaft nicht zu rechnen gewesen ist.  mehr

<wird fortgesetzt>
 

RSÜ 11
21.7.2016 Die elfte Ausgabe der Rechtsprechungsübersichten ( RSÜ 11) mit 40 Seiten Umfang dokumentiert mehrere bedeutsame Gerichtsentscheidungen, einen Kommentar zur Zurückhaltung der Rechtsprechung wegen des IuK-Strafrechts und drei Fachartikel zum Bannbruch, zur Schätzung in Steuerstrafsachen und zum Falschgeldhandel im TOR-Netz.
 
Buch: Cybercrime und IuK-Strafrecht
 
22.5.2016 Die Rezensionen zum Buch und meine Erläuterungen dazu wurden ergänzt.
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Modulares Cybercrime
 
21.4.2016 Am 19. und 20. April fand die erste Fachtagung zur Polizei-Informatik in der Akademie der Polizei in Hamburg statt. Der Tagungsband wurde vom RediromaVerlag veröffentlicht. Mein Beitrag dazu beschäftigt sich mit dem modularen Cybercrime, also mit den arbeitsteiligen Formen des Cybercrime und der (grundsätzlichen) Strafbarkeit der zuliefernden und im Hintergrund bleibenden Unterstützer.
Kochheim, Modulares Cybercrime, 2016
 
Cyberfahnder 2016
 
27.3.2016 Im August 2012 habe ich den regelmäßigen Betrieb der Webseite Cyberfahnder eingestellt, damit ich mich auf das Projekt das Buch konzentrieren konnte. Die Osterfeiertage habe ich dazu genutzt, das Erscheinungsbild der Webseite zu aktualisieren und zwei Neuerungen einzuführen (siehe unten). Eine rege und ständige Aktualisierung, wie ich sie 2012 vorgenommen habe, ist nicht geplant und auch nicht als Einzelperson leistbar. Zunächst konzentriere ich mich auf die Aktualisierung des Buches und auf andere Aufgaben, die ich viel zu lange zurückgestellt habe.  
Rückblick: 19.10.2012 Die Reaktionen auf meinen Abgesang Ende August 2012 reichten von Verständnis über Aufmunterung bis Entsetzen.
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Bezugsquellen:
 
BECK Verlag
Amazon

Cybercrime und IuK-Strafrecht

27.3.2016; Update vom 30.4.2016 Im September 2015 ist mein Buch mit einem Umfang von etwa 700 Seiten und zum Preis von 89 € im BECK-Verlag erschienen. Nach einem guten halben Jahr sind nicht viele, aber mehrere Hundert Exemplare verkauft worden und insbesondere die Bibliotheken der Gerichte und Universitäten haben es angeschafft. Inzwischen gibt es mehrere wohlwollende Stellungnahmen zu dem Werk es scheint bereits etabliert zu sein, wenn man als Maßstab anlegt, dass die Grafiken in ihm bereits kopiert und weiter verbreitet, kurz gesagt: geklaut wurden. Ob es eine zweite Druckauflage geben wird, ist ungewiss. Seit Mai 2015 schreibe ich an einer überarbeiteten und erweiterten Fassung und ich werde Sie über die Inhalte unterrichten, die hinzukommen würden. Wenn es jetzt auf den Markt käme, hätte es bereits einen Umfang von knapp 820 Seiten.

 mehr zum Buch
Stellungnahmen und Kommentare
Vorausschau auf die zweite Auflage
Kontakt: Dieter Kochheim.
 

Rechtsprechungsübersichten

27.3.2016 Seit dem 10. April 2015 erscheinen in unregelmäßigen Abständen Rechtsprechungsübersichten, in denen die aktuellen Entscheidungen des BGH und des BVerfG sowie anderer Gerichte in Zitaten vorgestellt und gelegentlich auch kommentiert werden. Sie richteten sich zunächst nur an die Kollegen in der Justiz, die im Bereich Wirtschaftsstrafrecht tätig sind. Zusammen mit der neuesten Ausgabe vom 25. März 2016 - RSÜ 10 - werden sie jetzt vollständig im Internet zur Verfügung gestellt.

mehr (Download, Gesamt-Inhaltsverzeichnis)
 

 

Neuer Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung

23.5.2015 Am 15.5.2015 wurde der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten aus dem BMJ bekannt. Vor allem die geplante Fassung des
§ 100g StPO geht weit an den Bedürfnissen der Strafverfolgungspraxis vorbei.

mehr (PDF-Dokument)

 
   

News im Cyberfahnder
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Arbeitspapiere im Cyberfahnder
 
IuK-Strafrecht, April 2012.
Automatisierte Malware, April 2012
Skimming #3, März 2012
Cybercrime, Mai 2010
Verdeckte Ermittlungen im Internet, März 2012
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Der Cyberfahnder berichtet seit April 2007 über die Erscheinungsformen der Cybercrime, die Entwicklung des Strafrechts, die technische Hintergründe und über das Ermittlungsrecht.

Er wendet sich an in erster Linie an Strafverfolger. Für sie ist ein technisches Grundverständnis besonders wichtig, um darauf ihre Ermittlungsmaßnahmen und rechtlichen Einschätzungen abstimmen zu können.

Die Auseinandersetzung mit den Rechtsfragen, die mit der Cybercrime, der Informations- und der Kommunikationstechnik in Verbindung stehen, ist der Schwerpunkt dieser Webseite.
 

 
Die Auseinandersetzung mit der IT provoziert massenweise öffentliche Diskussionen, die in aller Regel zugleich auch Rechtsfragen betreffen. Sie bleiben meistens an der Oberfläche und werden kräftig vermengt mit politischen Parolen, Halbwissen und inniger Betroffenheit. Wenn mir das besonders auffällt, ist das eine Meldung wert, die gelegentlich auch bösartig werden kann.

Die Meldungen im Cyberfahnder dienen dazu, die aktuellen Entwicklungen nachzuzeichnen, zu kommentieren und mit anderen Inhalten der Webseite zu verbinden.
 

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© Dieter Kochheim,