zwischen Herzschrittmacher und Internet 24.06.2012
Grundlagen für die Analyse der Cybercrime und ihrer Beherrschung
durch die Instrumente des IuK-Strafrechts. Hilfe versprechen die
Betrachtung der Mikro- und Makrodimensionen der
Informationsverarbeitung und ein täterbezogenes Handlungsmodell.
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zum Aufsatz
zwischen NoeP und VE 23.06.2012
Abgrenzungsprobleme im Zusammenhang mit verdeckten personalen
Ermittlungen. Der BGH bestätigt den "Nicht offen ermittelnden
Polizeibeamten" mit sachlich begrenzten Auftrag als zulässige
Ermittlungsmaßnahme und die Zulässigkeit der Verwendung der Identität
des Beschuldigten in der E-Mail-Kommunikation. Die Grenzen zum
Verdeckten Ermittler bleiben weiterhin unklar.
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Zeitgeschichte der Siebziger Jahre vor Gericht
20.05.2012 Verena Becker: Über eine falsche
Gelegenheit und einen falschen Ort. Weder die Angeklagte noch das
Gericht haben die Aufgabe, die Zeitgeschichte der Siebziger Jahre
aufzuklären. Die Frau darf schweigen und der Rechtsstaat akzeptiert
das.
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Cyberfahnder im Mai 16.06.2012
Leichte Rückgänge, 2 Rekorde und neue Perspektiven.
neue Übersichten 13.05.2012
Neu gegliederte Hauptthemen und mehr Übersicht.
Fortlaufender
Bericht 14.06.2012
... über Besucherzahlen, Seitenaufrufe und Downloads.
arktische
Seekabel
Mit Seekabeln in der Nordwestpassage und entlang der Nordküste Russlands
könnten wichtige Regionen erschlossen und der Blitz-Handel an den Börsen
optimiert werden.
Gebt mir den Ehrensold!
Das BVerfG hat das TKG beanstandet und ignoriert den anderen Senat, die
politischen Randgruppen beanstanden Gauck und der
Bundesdatenschutzbeauftragte bleibt zurückhaltend bei seiner Kritik am
Bundestrojaner.
zwischen Herzschrittmacher und Internet 24.06.2012
Grundlagen für die Analyse der Cybercrime und ihrer Beherrschung
durch die Instrumente des IuK-Strafrechts. Hilfe versprechen die
Betrachtung der Mikro- und Makrodimensionen der
Informationsverarbeitung und ein täterbezogenes Handlungsmodell.
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zum Aufsatz
zwischen NoeP und VE 23.06.2012
Abgrenzungsprobleme im Zusammenhang mit verdeckten personalen
Ermittlungen. Der BGH bestätigt den "Nicht offen ermittelnden
Polizeibeamten" mit sachlich begrenzten Auftrag als zulässige
Ermittlungsmaßnahme und die Zulässigkeit der Verwendung der
Identität des Beschuldigten in der E-Mail-Kommunikation. Die Grenzen
zum Verdeckten Ermittler bleiben weiterhin unklar.
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