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Praxishandbuch und 70.000 Seitenaufrufe |
Praxis-Handbuch zum IuK-Strafrecht. Die ersten Texte sind eingestellt und schon bin ich unzufrieden. Es
handelt sich um eine HTML-Konstruktion mit iFrames, lässt sich ganz
hübsch anschauen und besonders die Navigation lässt sich sehr fein
anpassen. Was ist aber, wenn die Textseiten per Suchmaschine aufgerufen
werden? Dann sieht das nicht mehr so gut aus und die Navigation
funktioniert auch nicht mehr. |
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Nun muss doch ein normales CMS oder ein Wiki her - jedenfalls für das neue Projekt. Deshalb folgen die großen Fragen des Lebens: Hat jemand Tipps? Richtet mir das jemand ein?
Will sich wer beteiligen? |
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(fast) 70.000 Seitenaufrufe | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seitenaufrufe und Besucherzahlen 2012 |
Die beiden Kurven links zeigen die Tendenzen: Die monatlichen Besucherzahlen (orange, unten) sind gleichmäßig geblieben und die Seitenaufrufe tendenziell steigend (blau, oben). Rechts wird die Kurve mit den monatlichen PDF-Downloads angezeigt. Die leichte Tendenz zur Sättigung des Besucherinteresses wird auch darauf beruhen, dass seit April kein neuer Aufsatz im PDF-Format erschienen ist. Zuletzt war das: Dieter Kochheim, Automatisierte Malware, April 2012 Im Juli sind einige interessante Beiträge erschienen ( Monatsübersicht für Juli). Die meisten Abrufe erzielte der Artikel über die Auflösung des Charters der Hells Angels in Hannover. Der BGH hat die Rolle der Skimming-Täter im Vorbereitungsstadium zum Fälschungsdelikt präzisiert ( Beihilfe des Spähers zum Computerbetrug), der WDR berichtete über einen möglichen "Innenangriff" gegen POS-Terminals ( Skimming an der Quelle) und von McAfee sind zwei beachtliche Studien erschienen ( Hacktivismus-Studie von Paget, Operation High Roller). Ein weiterer Beitrag berichtet über ein Strafverfahren gegen Angeklagte aus dem Carding-Umfeld ( Carder's End). Mit dem Gegenstand und den Gefahren der Cybercrime beschäftigt sich der jüngste Aufsatz, in dem ich einige Gegenpositionen zu zwei anerkannten wissenschaftlichen Autoren einnehme. Der Rückblick auf die beherrschenden Themen
verwies im Juli wegen des Vorjahres auf die
Dieter
Kochheim, Verdeckte Ermittlungen im Internet, Juli 2011 |
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Top 10 der Arbeitspapiere im Juli 2012 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Beschreibung der Erscheinungsformen der Cybercrime aus dem Jahr 2010 hält sich wacker und ist jetzt knapp unter der 3.000er Linie. Ihr folgt das IuK-Strafrecht mit 2.540 Downloads. Über 1.000 Downloads zählen jetzt:
Es folgen weitere 50 PDF-Dokumente mit mehr als 100 Downloads. Sie verzeichnen in der Summe 16.716 Downloads.
Insgesamt
zähle ich seit 2010 knapp 40.000 Downloads (39.194), wovon fast 16.000
im laufenden Jahr stattfanden (15.898). Einen Eindruck davon vermittelt
die Kurve rechts. Sie zeigt den monatlichen Download 2012 in Gigabyte (im
Durchschnitt 4,46 GB), der nur eine geringe Schwankungsbreite zeigt. Im
Vorjahr betrug der durchschnittliche Traffic übrigens nur 1,98 GB im
Monat. |
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Top 10 der Webseiten im Juli 2012 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Erst und nur auf Position 9 erscheint eine Meldung aus dem Juli: Hells Angels in Hannover aufgelöst. Beachtlich sind die Zahlen für das Lexikon. Die beliebtesten sind die Buchstaben B und F mit jeweils 186 Aufrufen. Alle Buchstaben-Seiten zusammen kommen auf 4.091 Aufrufe; zusammen mit den begleitenden Übersichten aus dem Lexikon sind das 5.296 Seitenabrufe. |
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Top 10 der Meldungen im Juli 2012 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ende des Prozesses gegen Verena Becker Der Spitzenreiter der vorausgangenen zwei Monate, die Auseinandersetzung mit dem Strafprozess gegen Verena Becker ( Zeitgeschichte der Siebziger Jahre vor Gericht), schaffte es nur noch auf 69 Abrufe und damit nicht in die Top 10. Dennoch hat der Beitrag immer noch mehr Aufmerksamkeit hervorgerufen als viele der neueren Meldungen. Die sueddeutsche.de schrieb am 12.07.2012: Nach Auffassung des Stuttgarter Gerichts hat Becker "psychische Beihilfe" zu dem Dreifachmord an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 geleistet. Das OLG sah als erwiesen an, dass Becker die Entscheidung für das Attentat im Beisein der späteren Täter "mitbestimmt" und die Täter in ihrem Tatentschluss "wissentlich und willentlich" bestärkt habe. Dafür wurde sie zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, wovon zwei Jahre und sechs Monate bereits als vollstreckt gelten ( sueddeutsche.de, 06.07.2012). Das klingt milder als es ist: Verena Becker hat bereits eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüßt und ene höhere Strafe darf eigentlich nicht festgesetzt werden, wenn die Einzelstrafen gesamtstrafenfähig sind - wie hier. Von der neuen Strafe sind etwa 4 Monate Untersuchungshaft abzuziehen, so dass sie rechnerisch 2 Jahre und 10 Monate von der neuen Strafe schon verbüßt hat. Der Rest wird dann wohl zur Bewährung ausgesetzt werden müssen.
Die
Hälfte der gefragtesten Meldungen stammen selber aus dem Juli 2012. Der
Rückblick auf das letzte Jahr hat nicht nur den Download für das
Arbeitspapier über die
Am meisten überrascht hat mich jedoch die Nachfrage nach der
Spam von Melanie Redlich. Das war ein Schnellschuss und eine
Reaktion auf eine Spam-Mail, die ich erhalten habe. |
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Meldungen aus Juni und Juli 2012 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die
Juli-Meldungen zeigten ein ganz anderes Bild. Großes Interesse fanden
die Hells Angels und die nicht so richtig wichtige Spam-Mail von Melanie
Redlich. Die wichtigen Beiträge über das
Skimming an der Quelle, über die
Rettung der Finanzwirtschaft
und über die
Gegenstände und Gefahren der Cybercrime blieben ziemlich
unbeachtet. |
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Fazit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der kaum schwankende Traffic und die Nachfrage-Daten im übrigen ( fortlaufender Bericht) zeigen, dass der Cyberfahnder ein starkes Nischenprodukt ist. Seit einem Jahr sind schmerzliche Einbrüche ausgeblieben und die Tendenz bei der Nachfrage ist steigend.
Popularitätssteigernde Brenner wie die Arbeitspapiere über die
Verdeckten
Ermittlungen im Internet, das
IuK-Strafrecht und über die Erscheinungsformen der Mir schrieb unlängst ein freundlicher Beobachter, dass allein das Projekt Praxis-Handbuch zum IuK-Strafrecht ein Lebenswerk ist und eines richtigen Mitabeiterstabes bedarf (er sprach von einem Lehrstuhl mit wissenschaftlichen Mitarbeitern, Kanzlei, Bibliothek und Forschungsmitteln). Sie müssen koordiniert und geführt werden, was ebenfalls Aufwand bereitet. Der Einwand macht mir zu schaffen. Ich merke, dass allein schon die Arbeit am Cyberfahnder anstrengend ist. Es gibt zeitliche Lücken bei der aktuellen Berichterstattung, die wieder aufgefangen werden, aber die Erwartungen des Lesers nach Kontinuität enttäuschen. Der Cyberfahnder hat sich zwar zu eine Art Nachrichtenportal gewandelt, es wäre hingegen vermessen zu erwarten, allein durch Aktualität Besucher zu binden. Das ist auch nicht seine Stärke, sondern die Themen, die hier behandelt werden, ihre sachkundige Auswahl und meine fachlichen Kommentare.
Ich werde
mich etwas zurücknehmen und meine Erwartungen an das, was ich schaffen
kann, zurückschrauben müssen. |
Cyberfahnder | |
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |