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Ermittlungen im Internet. Vorratsdaten. Onlinedurchsuchung |
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13.11.2011 Das Strafverfahrensrecht ist ein durchgängiges Thema im Cyberfahnder, das meistens nur punktuell behandelt wurde. Die Ausführungen über die Eingriffsrechte im Stadium der Vorermittlungen, die Geltung von Beweismitteln und kriminalistischen Erfahrungen sowie die Auseinandersetzung mit einigen Grundlagen des Strafverfahrensrechts behandeln diese Themen nicht als Episode, sondern von den Grundsätzen her. |
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Mein erstes Arbeitspapier überhaupt entstand 1995 unter dem Titel "Durchsuchung in Wirtschaftsstrafsachen" ( Dieter Kochheim, Durchsuchung in Wirtschaftsstrafsachen, Faksimile von der Ausgabe vom 25.05.1996 [21,8 MB]). Die Materialsammlung zu den strafprozessualen Eingriffsmaßnahmen hätte zwar zu einer Art Handbuch für das Ermittlungsrecht werden können, ist aber nie aus den Startlöchern herausgekommen: . Die erste umfassende Auseinandersetzung mit dem aktuellen Strafverfahrensrecht leistet das Arbeitspapier über die Verdeckten Ermittlungen im Internet. Es hat das Interesse des Publikums getroffen und wurde inzwischen 2.000 Mal abgefragt. Damit hat es das Arbeitspapier Cybercrime auf den Platz 3 verdrängt.
Auch die
größeren Beiträge zum Strafverfahrensrecht (
links) betreffen vor allem die Ermittlungen im Zusammenhang mit der
Cybercrime und im Internet. Im Zusammenhang mit der
Nutzung sozialer Netzwerke zu Fahndungszwecken reagiere ich auf die
Irritationen, die ich in der Ermittlungspraxis mit dem Standpunkten
verursacht habe, dass ich den Nicht offen ermittelnden Beamten - NoeP -
auf klar umgrenzte Ermittlungsaufträge beschränke und alle weiter
gehenden personalen Ermittlungen dem Recht der Verdeckten Ermittler
unterwerfe. Einer der wesentlichen Gründe dafür ergibt sich aus dem
Aufsatz über die
Beweisverwertungsverbote. Die Rechtsprechung zu den Richtervorbehalten
wird immer pingeliger und ich will vermeiden, dass die
Strafverfolgungspraxis blinden Auges in Verwertungsverbote rennt, die
vermeidbar sind. Der aktuelle Aufsatz über die
verdeckten Ermittlungen gegen die Cybercrime widmet sich besonders den
Legenden, mit denen Kriminelle und Strafverfolger gleichermaßen im
Internet agieren. Zwischen dem Verschweigen der eigenen Identität und
dem Aufbau einer nachprüfbaren Legende einschließlich Lebenslauf klafft
eine große Lücke. |
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Netzpolitik | |||||||||||||||||
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13.11.2011 Die Nähe zum Strafverfahrensrecht beruht auf der Popularität, die die Netzpolitik und das Strafverfahrensrecht in der Öffentlichkeit genießen. Böswillig gesagt: Die publizierte Öffentlichkeit und viele der politisch Verantwortlichen widmen sich eher den Fragen, wie die Strafverfolgung reguliert und begrenzt werden kann, als denen, was Cybercrime ist, welche Gefahren sie birgt und wie sie bekämpft werden kann. Gegen das Große Schnarren muss man schon ziemlich laut und provokativ werden, um überhaupt gehört zu werden. Das habe ich bei Spiegel online getan ( Felix Knoke, "Mit 'Quick Freeze' droht ein Überwachungsstaat", Spiegel online 14.01.2011) und das sicherte mir das ganze Jahr 2011 hindurch die Aufmerksamkeit des Aktionsbündnisses Freiheit statt Angst. Der Artikel von Mühlbauer, auf den die Kläffer das Bündnis Bezug nimmt ( Peter Mühlbauer, Wo und wie der Bayerntrojaner zum Einsatz kommt, Telepolis 03.03.2011) ist von besonderer Güte. Ich wusste vorher nicht, dass die Richter-Skala für die sachliche Durchdringung und journalistische Bewertung von nicht immer einfachen Themen auch Minuswerte im mehr als einstelligen Bereich kennt.
Die
technischen Grundlagen der
Telekommunikation und des Internet habe ich soweit behandelt, wie es nötig
war. Zuletzt wurden die Grundlagen in dem
Arbeitspapier Netzkommunikation
angesprochen. Eine Bestätigung gibt der Bericht über die
fragilen Netze. |
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Vorratsdatenspeicherung, Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung | |||||||||||||||||
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13.11.2011 Aktuell ist die Entrüstung über die Quellen-TKÜ. Über die Onlinedurchsuchung als solche redet keiner mehr.
Insoweit gilt:
Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf
gebracht. (
Heinrich Heine, Nachtgedanken). |
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Cyberfahnder | |||||||||||||||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |